Als Prüfer für Qualitätskontrolle gemäß § 57a Abs. 3 WPO ist Herr Jürgen Nitsche Ihr kompetenter An- sprechpartner. Die Probleme bei der Umsetzung der Qualitätsanforderungen in kleineren, inhabergeführ- ten Kanzleien sind Ihm aus eigener Erfahrung bekannt. So übernimmt er für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften die Beurteilung der internen Qualitätssicherungssysteme. Der Fokus liegt hier auf der Beurteilung der Abwicklung betriebswirtschaftlicher Prüfungen innerhalb der Kanzleien, bei denen das Berufssiegel geführt wird.